Austausch von Hydraulik-Schläuchen
Der Austausch von Hydraulikschläuchen ist seitens der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallsicherung) geregelt.
Hier gibt es zwei unterschiedliche Einsatzbereiche:
1. Normale Anforderung
6 Jahre (Betriebsdauer einschließlich maximal 2 Jahre Lagerdauer)
2. Erhöhte Anforderung
2 Jahre (Betriebsdauer)
Somit ist spätestens nach einem Schlauchalter von 6 Jahren der Tausch aller Schläuche erforderlich.
Wenn man davon ausgeht, dass der Roh-Schlauch von der Herstellung bis zur Fertigstellung bzw. Verkauf ein Jahr alt ist, dann sollte man ein Intervall von 5 Jahren einplanen.
Auf den Hydraulikschläuchen ist der Monat und das Herstellungsjahr angegeben.
Wir können an den meisten Fahrzeugen die Schläuche tauschen und lassen die Schläuche von einem Schlauchlieferanten nach den Vorgaben fertigen.
So werden immer neue Materialien verwandt.
Für Absetzkipper haben wir die gängigen Schläuche vorrätig.
(Hier ist ein erhöhter Tauschbedarf z.B. bei den Teleskopschläuchen erforderlich.)